Geltungsbereich & Vertragsgegenstand
Stand: Oberdorf, 20. April 2026
Diese Bedingungen gelten für die IT-Forensik, Malware-Bereinigung und Sicherheitsberatung durch Keiser Financial, nachfolgend «Sealtrust» genannt. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich ein Auftragsverhältnis im Sinne von Art. 394 ff. OR. Ein Werkerfolg (Erfolgshaftung) wird ausgeschlossen.
1. Leistungserbringung & Mitwirkungspflichten
1.1 “Best Effort”: Sealtrust verpflichtet sich zur sorgfältigen Ausführung des Auftrags nach aktuellem Stand der Technik. Aufgrund der Natur von Schadsoftware und der Möglichkeit von “Zero-Day-Exploits” kann nicht garantiert werden, dass sämtliche Schadfragmente restlos erkannt oder entfernt werden. Der Zeitplan ist als Schätzung zu verstehen.
1.2 Backup-Pflicht (Exkulpation): Die Kundin ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten eine vollständige, externe Datensicherung ihrer Systeme und Datenbanken zu erstellen. Sealtrust geht zwingend davon aus, dass ein solches Backup existiert.
1.3 Zugang: Die Kundin hat sämtliche notwendigen Zugangsdaten und technischen Informationen unverzüglich bereitzustellen.
2. Beizug von Spezialisten (Subunternehmer)
2.1 Sealtrust ist ausdrücklich berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags Dritte im In- und Ausland beizuziehen.
2.2 Die Haftung von Sealtrust für das Verhalten von Hilfspersonen wird gemäss Art. 101 Abs. 2 OR wegbedungen. Sealtrust haftet nur für die gebotene Sorgfalt bei der Auswahl und Instruktion des Dritten (Cura in eligendo).
3. Umfassender Haftungsausschluss
3.1 Die Haftung für jegliche Schäden, insbesondere für Datenverlust, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen oder Reputationsschäden, wird im gesetzlich zulässigen Rahmen (Art. 100 OR) vollständig ausgeschlossen.
3.2 Die Kundin anerkennt, dass sich die IT-Systeme zum Zeitpunkt der Auftragserteilung in einem durch Dritte (Malware) kompromittierten Zustand befinden. Die Kundin verzichtet ausdrücklich auf jegliche zivilrechtliche Haftpflichtansprüche gegenüber Sealtrust, die aus diesem Vorzustand, der notwendigen forensischen Tiefenreinigung oder allfälligen Systeminstabilitäten während des Prozesses resultieren.
3.3 Immaterialgüterrechte an im Rahmen des Auftrags erstellten Skripten oder Sicherheitskonfigurationen verbleiben bei Sealtrust.
4. Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäss DSG
4.1 Gegenstand & Art: Sealtrust verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag der Kundin ausschliesslich zur Wiederherstellung der Datensicherheit (technischer Zugriff auf Dateisysteme, WP-Kernstrukturen und Datenbank).
4.2 Datensicherheit (TOM): Sealtrust trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen, um die Daten zu schützen. Der Zugriff durch beauftragte Spezialisten erfolgt über gesicherte Kanäle und ist auf das für die Bereinigung beschränkt.
4.3 Unterauftragnehmer & Ausland: Die Kundin erteilt die Genehmigung für den Beizug spezialisierter Subunternehmer. Bei Bekanntgabe ins Ausland (z. B. UK, USA) stellt Sealtrust den Datenschutz durch anerkannte Standardvertragsklauseln oder Angemessenheitsbeschlüsse des EDÖB sicher.
4.4 Informationspflicht: Sealtrust informiert die Kundin unverzüglich über festgestellte schwerwiegende Verletzungen der Datensicherheit, sofern diese die Integrität der Kundendaten gefährden.
5. Projektabschluss & Saldoklausel
5.1 Der Auftrag gilt mit der Übergabe der bereinigten Systeme und der Information über die durchgeführten Massnahmen als abgeschlossen.
5.2 Mit der vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars erklären sich beide Parteien bezüglich dieses Auftrags als per Saldo aller Ansprüche (einschliesslich etwaiger zivil- und haftpflichtrechtlicher Forderungen) für vollständig auseinandergesetzt.
5.3 Sämtliche gegenseitigen Forderungen und Ansprüche aus diesem Auftragsverhältnis, ob bekannt oder unbekannt, gelten mit Zahlungseingang als endgültig und unwiderruflich abgegolten. Dies gilt auch für Folgeschäden aus dem Malware-Befall, die erst später erkennbar werden.
6. Schlussbestimmungen
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz von Sealtrust in Oberdorf NW.
